Liefer- und Zahlungsbedingungen
Diese Bedingungen regeln den Betrieb des Verkaufsdienstes von ELITE Sharpening Machines SLU (im Folgenden: ELITE) und dem Kunden (im Folgenden: KUNDE). Diese Bedingungen sind unter www.elite.es/en/terms verfügbar.
Allen Lieferungen und Leistungen sowie etwaigen besonderen vertraglichen Vereinbarungen liegen diese Bedingungen zugrunde. Jede Änderung dieser Bedingungen muss schriftlich von einem bevollmächtigten Vertreter von ELITE genehmigt werden.
Die Bedingungen des Lieferanten gelten auch für alle Folgebestellungen.
1. Angebote
1.1. ELITE-Angebote sind freibleibend. Der Auftrag gilt als angenommen, sobald ELITE den AUFTRAGGEBER schriftlich bestätigt hat. Dies kann auch mittels Lieferschein oder Rechnung erfolgen. Bei einem ELITE-Angebot mit konkreter Gültigkeit und fristgerechter Annahme ist dieses maßgebend, wenn keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle einer Sofortlieferung auch die mündliche Vereinbarung, der Lieferschein oder die Rechnung. Frühere Änderungen sind nur gültig, wenn sie von ELITE schriftlich bestätigt wurden. Der Widerspruch gegen die Bestätigung muss unverzüglich erfolgen.
1.2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Pläne, Gewichte, Maße usw. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Gleiches gilt für Daten wie Leistung und Verbrauch. ELITE behält sich an Kostenvoranschlägen, Plänen und dergleichen körperlicher oder elektronischer Art uneingeschränkt Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. ELITE verpflichtet sich, die vom AUFTRAGGEBER als vertraulich bezeichneten Pläne oder Daten Dritten nur mit dessen Zustimmung zugänglich zu machen.
2. Preise und Zahlung
2.1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, einschließlich Werksverladung, ohne Verpackung bzw. Transport- und Entladekosten und zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer. Es gilt immer die aktuelle ELITE-Preisliste.
2.2. Die maximale Zahlungsfrist beträgt 60 Tage ab Lieferung innerhalb des spanischen Hoheitsgebiets.
2.3. Der KUNDE kann Zahlungen nur zurückhalten oder mit etwaigen Gegenansprüchen aufrechnen, wenn ELITE diesen nicht widerspricht.
2.4. Die Hereinnahme von Wechseln erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung, sie gilt erst nach deren Einlösung als Zahlung. Alle Kosten trägt der KUNDE. Eventuell gewährte Zahlungsaufschübe berühren die Zinszahlungspflicht nicht.
2.5. Wird ELITE nach Abschluss des Kaufvertrages eine erhebliche Verschlechterung der Vermögenslage des KUNDEN bekannt, ist ELITE berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, Lieferungen zurückzuhalten und/oder vom Vertrag zurückzutreten, auch bei laufender Finanzierung.
3. Lieferzeit, Lieferverzug
3.1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch ELITE, jedoch nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen und Angaben über technische Einzelheiten, Genehmigungen oder vereinbarte Anzahlungen.
3.2. Die Frist ist erfüllt, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf versandbereit ist.
3.3. In allen Fällen, in denen ELITE die Einhaltung der Frist aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (zB höhere Gewalt, Streik, Rohstoffmangel etc.) nicht möglich ist, verlängert sich die Lieferfrist nach vorheriger Mitteilung an den AUFTRAGGEBER.
3.4. Für den Fall, dass ELITE die angegebene Lieferfrist überschreitet, gerät ELITE erst nach 30 Tagen der angegebenen Frist in Verzug. Soweit ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann, ist dieser Betrag begrenzt und erhöht sich auf 0,5 % für jede Woche des Verzugs bis maximal 5 % des Gesamtwertes der Lieferung.
3.5. Bei Nichtabnahme zum Zeitpunkt der Lieferung kann ELITE Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
3.6. Kommt der KUNDE nach Ablauf einer Nachfrist von vier Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft mit der Annahme der bestellten Ware immer noch in Verzug, kann ELITE vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz in Höhe von 30 % verlangen der Bestellwert. ELITE behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Der KUNDE hat das Recht zu prüfen, ob kein Schaden entstanden ist oder ob der angegebene Pauschalbetrag korrekt ist.
3.7. Wenn ELITE davon ausgeht, dass die Bestellung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab dem angegebenen Liefertermin geliefert werden kann oder das Produkt die in der Bestellung angebotenen Eigenschaften nicht erfüllen kann, kann ELITE die Bestellung stornieren und den gesamten gezahlten oder erwarteten Betrag zurückerstatten. für den Kunden ohne die Möglichkeit für den Kunden, eine Entschädigung oder Zinsen auf die Zahlung oder die Ware zu verlangen.
4. Gefahrenübergang, Abnahme und Montage
4.1. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der gelieferten Teile auf den KUNDEN über, auch wenn Teillieferungen erfolgen oder ELITE noch andere Leistungen (zB Versand- oder Transport- und Montagekosten) übernimmt. Auf Wunsch des Käufers werden wir die Sendung auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-, Wasser- sowie sonstige versicherbare Risiken versichern.
4.2. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der AUFTRAGGEBER zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den AUFTRAGGEBER über. ELITE ist berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen.
4.3. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den KUNDEN nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
4.4. Montage-, Inbetriebnahme- und Vorführarbeiten werden gesondert vergütet. Vorbereitungs-, Reise- und Wartezeiten werden als Arbeitszeit abgerechnet. Vor dem Eintreffen der Techniker muss die notwendige Struktur für die Ausrüstung am Installationsort vorbereitet werden.
Gegebenenfalls müssen unsere Monteure die erforderlichen Hebemittel, Personal, Hilfskräfte etc. unentgeltlich zur Verfügung stellen. Die vereinbarten Arbeitspreise beinhalten keine Feiertage.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die von ELITE gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, einschließlich etwaiger Wechsel, Eigentum von ELITE.
5.2. ELITE ist berechtigt, die vom KUNDEN gegen Diebstahl, Bruch oder Beschädigung versicherte Ware bis zur vollständigen Begleichung der Forderung zu verlangen.
5.3. Der KUNDE kann die Ware erst abtreten oder verkaufen, wenn die vollständige Zahlung erfolgt ist. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte bleibt die Ware bis zur Erfüllung der Forderung des KUNDEN Eigentum von ELITE.
5.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des KUNDEN, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ELITE zur Abholung der Ware berechtigt, der KUNDE zur Herausgabe verpflichtet.
6. Mängelansprüche
6.1. Alle Teile, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, sind nach Wahl von ELITE nachzubessern oder auszutauschen. Die Feststellung solcher Mängel ist ELITE unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die ersetzten Teile werden Eigentum von ELITE.
6.2. Zur Vornahme aller ELITE notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der KUNDE nach Verständigung mit ELITE die erforderliche Zeit zu gewähren. Andernfalls ist ELITE von der Verantwortung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
6.3. Die durch die Reparatur oder Ersatzlieferung verursachten Kosten werden von ELITE erstattet, sobald die Beanstandung berechtigt ist.
6.4. Der KUNDE hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ELITE (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle) wegen eines Mangels des Materials eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung versäumt. . Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem KUNDEN lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.
6.5. In folgenden Fällen wird keine Gewährleistung übernommen:
Unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den KUNDEN oder Dritte, normale Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Wartung, ungeeignete Serviceprodukte, chemische, elektromagnetische oder elektrische Einflüsse. Sofern sie nicht durch ELITEs Verschulden entstanden sind.
7. Verantwortung
7.1. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet ELITE – gleich aus welchen Rechtsgründen – nur, wenn:
- bei vorsätzlichem Verschulden
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens oder der Gesundheit
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln
Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Gewährleistung, Verjährung
Alle Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware. Diese gelten auch für Mängel eines Werkes oder gelieferter Gegenstände, die für ein Werk verwendet worden sind.
9. Rückgaberecht, Widerrufsrecht
Der KUNDE hat das Recht, die gekauften Produkte zurückzugeben, wenn er nach Erwerb eines vorrätigen Produkts die Rückgabe innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware beim KUNDEN ankündigt. In diesem Fall werden die Rücksende-, Versand- und Bearbeitungskosten vom Gesamtwert des Produkts abgezogen.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht: Bei Produkten, die auf Bestellung angefertigt oder ausdrücklich für den Kunden entworfen wurden, ist die Rückgabe nicht zulässig.
10. Nutzung von Software
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem KUNDEN ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Die Verwendung in mehr als einem System ist untersagt.
Der KUNDE darf die Software nur zu seiner Sicherung kopieren. Jede andere Art der Veränderung oder Verwendung ist ohne die ausdrückliche Genehmigung von ELITE nicht gestattet.
11. Anwendbares Recht
Die Beziehung zwischen ELITE und dem KUNDEN unterliegt für alle Zwecke spanischem Recht.